KRISENINTERVENTION
Treten Krisensituationen auf, sind die verantwortlichen Mitarbeiter in der Lage, auf diese durch festgelegte Maßnahmen zu reagieren. Der Mitarbeiter geht auf den / die Beteiligten individuell ein und wird mit dem / den Betroffenen in einem ruhigen Rahmen die Problematik erörtern. Die Mitarbeiter wirken bei Bedarf deeskalierend auf die Situation ein und vermitteln den Beteiligten Wege zur Bewältigung. Bei Bedarf werden andere Mitarbeiter involviert. Je nach Problemlage werden die Krisensituationen umfassend dokumentiert und die Sorgeberechtigten – der Vormund, das belegende Jugendamt und das Landesjugendamt - informiert.